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Risiko- Lebensversicherung
Schützen, was Ihnen wichtig ist!

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die finanziellen Folgen eines Todesfalls für Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Geschäftspartner optimal absichern.

Risiko- Lebensversicherung

Risikolebensversicherung

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehepartner, Lebenspartner oder Geschäftspartneroptimal absichern.

Seit 2011 wird LPE | Lars-Peter Eckhardt ununterbrochen durch die unabhängige Bewertungsplattform WhoFinance.de als einer der Top Berater in Deutschland ausgezeichnet.

Hilfe vom Staat – Das bekommen Hinterbliebene im Todesfall!

Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt. Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbeneEhepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigenist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder wenn beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweiseauf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruchauf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

  • Kleine Witwen-/Witwerrente: 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
  • Große Witwen-/ Witwerrente: 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Halbwaisenrente: 10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente: 20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oderKapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringerndie Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

Sorgen Sie vor - Erhalten Sie Ihren finanziellen Lebensstandard!

Unser Serviceangebot für Sie: Greifen Sie auf uns als Experten zurück: Die genaue Höhe der Absicherung stimmen wir, als unabhängigerVersicherungsmakler, gemeinsam mit Ihnen ab und gehenvollständig auf Ihre Bedürfnisse ein.

Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich 4.000 € bis 8.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb solltedie Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird,ausreichend hoch sein.

Der genaue Absicherungsbedarf hängt von der Lebenssituation ab. Ein Alleinverdiener mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek, hat sicherlich einen anderen Bedarf als einkinderloses Ehepaar, das zur Miete wohnt.

Typische Lebenshaltungskosten, sind:

  • Miete oder Hypothekenzahlung an die Bank (Nebenkosten:Strom, Wasser, Heizung)
  • Telefon, Internet, Gebühren (z. B. Rundfunkbeitrag)
  • Hobby und Freizeitaktivitäten
  • Kindergarten und Musikunterricht / Sportverein der Kinder
  • Lebensmittel, Kleidung, Mobiliar
  • Betriebskosten für das Auto und / oder Monatstickets für Bus/ Bahn
  • Versicherungsprämien und Konsumkredite
  • Altersvorsorge

„Faustformel“: Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden.

Risikolebensversicherung - Darauf müssen Sie unbedingt achten!

Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.B. Arztberichte.

Unser Serviceangebot für Sie: Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit einer sog. Risikovorprüfung und ggf. daran anschließenden Risikovoranfrage – in der Regel anonymisiert. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die richtige Vorgehensweise und die daraus resultierenden Erfolge.

Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z.B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld.

Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind.

Um steuerliche Nachteile (z.B. Erbschaftsteuer) zu vermeiden, ist eine umfassende Beratung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner, die eine gegenseitige Absicherung wünschen. In diesen Fällen kann es sinnvoller sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Wenn Sie eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners abschließen (und umgekehrt), erhält der überlebende Partner (Bezugsberechtigter) im Todesfall die Versicherungssumme. Eine Meldung an das Finanzamt ist nicht erforderlich - es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Risikolebensversicherung - Diese Tarifvarianten sind möglich!

Die klassische Risiko-Lebensversicherung

Besonders für junge Familien mit Wohneigentum und Kindern sowie Firmengründer steigt das Risiko einer existenzbedrohenden Lage durch Tod des (Geschäfts-) Partners.

Bei der klassichen Absicherung legen Sie zu Beginn die Höhe der Versicherungssumme fest. Diese bleibt während der gesamten Laufzeit gleich - abgesehen von einer Dynamik oder wenn Sie aktiv eine Erhöhung bzw. Reduzierung beantragen. Dies verschafft Ihnen eine hohe Planungssicherheit. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kann die Versicherungssumme noch oben oder unten angepasst werden. Greift bei der gewünschten Erhöhung die sog. Nachversicherungsgarantie, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch an, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzutauschen, wenn Sie eines Tages keinen Todesfallschutz mehr wünschen.

Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Sie wissen heute schon, dass Sie in Zukunft immer weniger finanzielles Risiko absichern müssen (z.B. weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Immobile abbezahlt ist und die Belastung bis dahin Stück für Stück weniger wird)? Dann ist eine Risikoversicherung mit fallender Summe die perfekte Lösung. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert - und damit passen sich auch die Beiträge an.

Verbundene Risiko-Lebensversicherung

Mit einer Partner-Risikoversicherung beziehen Sie eine weitere Person in den Versicherungsschutz ein. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig - und zwar dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Optimal, um sich zu günstigen Beiträgen gegenseitig abzusichern.

Risiko-Lebensversicherung nach Tilgungsplan

Sie möchten eine neue oder laufende Hypothek absichern, dabei aber nicht unnötig viel bezahlen? Eine Risikoversicherung nach Tilgungsplan ist als Restschuldversicherung dafür ideal: Ihr Versicherungsschutz passt sich Jahr für Jahr automatisch Ihrem Restdarlehen an. Nutzen Sie als Bauherr oder Immobilieneigentümer die Vorteile einer Versicherung, mit der Sie immer genau richtig abgesichert sind!

Risikolebensversicherung – Hohe Absicherung bei geringen Beiträgen!

Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungssummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel von Alter, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Es können aber noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen dazu kommen. Einige Versicherungsunternehmen bieten zudem günstigere Prämien für Nichtraucher und bestimmte Berufe an.

In den meisten Angeboten wird eine Brutto- und eine Netto-Prämie ausgewiesen. Dieser Unterschied kommt zustande, da die Versicherungsunternehmen die Kunden an den erwirtschafteten Überschüsse beteiligen. Sofern Sie sich für das System der „Beitragsverrechnung“ entschieden haben, reduzieren die Überschüsse die laufenden Prämien. Die Netto-Prämie ist der derzeit gültige Zahlbeitrag für Ihre Risikolebensversicherung. Die Brutto-Prämie ist der maximal mögliche Beitrag, wenn die Überschussbeteiligung reduziert werden muss. Damit Ihre Prämie auch in vielen Jahren noch bezahlbar bleibt, ist es wichtig, ein finanzstarkes Unternehmen zu wählen, das Ihnen auch in Zukunft noch hohe Überschüsse gutschreiben kann.

Risikolebensversicherung - Daran sollten Sie außerdem denken!

Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer privaten Vorsorge.

Ebenso wichtig ist die Absicherung Ihrer Arbeitskraft, denn letztendlich bezahlen Sie damit Ihre Rechnungen. Aus diesem Grund gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung (vor allem für Angestellte) zu den wichtigsten Policen. Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft eine regelmäßige Rente.

Als Ergänzung oder auch als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Schwere-Krankheiten-Absicherung eine Kapitalleistung, wenn Sie z.B. an Krebs erkranken oder einen Herzinfarkt erleiden - egal, ob Sie noch arbeiten gehen können, oder nicht.

Für Arbeitnehmer ist zudem eine Krankentagegeldversicherung wichtig. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber in der Regel kein Gehalt mehr. Vom Staat bekommen Sie zwar ein Krankengeld. Dieses ist aber so gering, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard praktisch unmöglich beibehalten können. Die Krankentagegeldversicherung gleicht das Defizit aus.

Risikolebensversicherung - Mit diesen Partnern arbeiten wir als unabhängiger Versicherungsmakler unter anderem zusammen!

Lebensversicherungsgesellschaften

Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Worldwide Care Ltd., AXA Lebensversicherung AG, Baloise Vie Luxembourg S.A., Barmenia Lebensversicherung a. G., Canada Life, Concordia oeco Lebensversicherungs-AG, Condor Lebensversicherungs-AG, Continentale Lebensversicherung AG, DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, DELA Lebensversicherungen N.V., Deutsche Lebensversicherungs-AG, Dialog Lebensversicherungs-AG, die Bayerische / Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Dortmunder Lebensversicherung AG, ERGO Direkt Lebensversicherung AG, ERGO Life S.A., EUROPA Lebensversicherung AG, Hannoversche Lebensversicherung AG, HanseMerkur Lebens­ver­si­che­rung AG, HDI Lebensversicherung AG, Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Ideal Lebensversicherung a.G., INTER Lebensversicherung AG, InterRisk Lebensversicherungs-AG, Monuta Versicherungen, Münchener Verein Lebensversicherung AG, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG, SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G., Standard Life Versicherung, Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Swiss Life AG, uniVersa Lebensversicherung a.G., VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., Württembergische Lebensversicherung AG, WWK Lebensversicherung a.G., Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Zurich Life Assurance Public Limited Company


Diese Internetseite und deren Inhalte dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Lars-Peter Eckhardt | LPE Versicherungsmakler & Finanzmakler übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle. Maßgeblich sind immer die abgeschlossenen Versicherungsbedingungen!